Der Europäische Forschungsraum

Der Europäische Forschungsraum ist das Fundament für die gemeinsame Forschung in Europa. Er schafft die Grundlage für den Wettbewerb um die besten Ideen und Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit.

Zwei Wissenschaftler in Kitteln und mit Schutzbrille sitzen an einem Tisch im Labor und diskutieren. Im Vordergrund sind verschwommen Reagenzgläser zu sehen.

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Im Jahr 2000 wurde der Europäische Forschungsraum ins Leben gerufen. Seine Verwirklichung ist seit dem Vertrag von Lissabon 2009 ein vertraglich festgehaltenes Ziel der Europäischen Union (Artikel 179 Absatz 1 AEUV). Der Europäische Forschungsraum soll ideale Rahmenbedingungen für Forschende europaweit bieten, Ressourcen der Mitgliedstaaten bündeln und den freien Austausch von Forschenden, Wissen und Technologien ermöglichen.

In den zurückliegenden Jahrzehnten ist bereits viel geleistet worden: von der Errichtung gemeinsamer Forschungsinfrastrukturen bis zu länderübergreifenden Forschungsagenden und -programmen. Nicht zuletzt sind die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation zentrale Instrumente, die den Europäischen Forschungsraum mit Leben füllen.

Horizont Europa ist das bislang größte europäische Rahmenprogramm und auch weltweit gibt es wenig Vergleichbares.

Europa braucht einen starken Europäischen Forschungsraum

Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 30. September 2020 die Erfolge des Europäischen Forschungsraums gewürdigt, aber auch auf Defizite bei seiner Umsetzung hingewiesen. Die Mitgliedstaaten haben am 1. Dezember 2020 dazu Ratsschlussfolgerungen verabschiedet und ihre Vision des Europäischen Forschungsraums bis 2030 formuliert. Insgesamt sind die Herausforderungen größer und die Politikziele der EU ehrgeiziger geworden. Der Europäische Forschungsraum ist von zentraler Bedeutung insbesondere für den ökologischen und digitalen Wandel Europas.

Vier neue Prioritäten für den Europäischen Forschungsraum

Für die zukünftige Ausrichtung des Europäischen Forschungsraums gelten folgende Prioritäten:

1. Priorisierung von Investitionen und Reformen

Als eine Schlüsselmaßnahme bekräftigt die Mitteilung das Ziel, 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in der EU in Forschung und Innovation zu investieren. Bis spätestens 2030 sollen die Mitgliedstaaten zudem 5 Prozent ihrer Förderung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprogramme und europäische Partnerschaften bereitstellen.

2. Verbesserter Zugang zu Exzellenz

Noch immer gibt es in der EU sehr große Unterschiede zwischen den leistungsschwächeren und den führenden Forschungssystemen. Dieser Schwerpunkt zielt darauf ab, diesem Gefälle entgegenzuwirken und die Mobilität und den Austausch innerhalb des Forschungssystems zielgerichtet zu fördern. Zugleich sollen die Mitgliedstaaten, die ihre Forschungssysteme im EU-Vergleich bislang unterdurchschnittlich finanziert haben, ihre Investitionen erhöhen.

3. Umsetzung von Forschungs- und Innovationsergebnissen in der Wirtschaft

Der ökologische und digitale Wandel wird nur gelingen, wenn die Forschungs- und die Industriestrategie der EU aufeinander abgestimmt sind. Nur konzertiertes Vorgehen ermöglicht der EU, im globalen Kontext in wichtigen Technologiebereichen wettbewerbsfähiger und souveräner zu werden. Der Ergebnistransfer und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gehören deswegen zu den neuen Prioritäten in Horizont Europa. Gemeinsame "Industrie-Technologie-Fahrpläne" sollen künftig für einen besseren Transfer sorgen.

4. Vertiefung des Europäischen Forschungsraums

Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaft werden länderübergreifend noch enger im Europäischen Forschungsraum zusammenarbeiten. Das soll systematisch gefördert werden:

  • durch eine bessere Koordinierung des Hochschul- und des Forschungssektors;
  • durch ein Mobilitätsprogramm für den Austausch von Personal zwischen Wirtschaft und Forschung;
  • durch einen Europäischen Kompetenzrahmen für Forschungslaufbahnen, der Mobilität erleichtert und eine Brücke zu Wirtschaft und Arbeitsmarkt baut.

Zudem setzt die Kommission ehrgeizige Ziele für gemeinsame europäische Forschungsinfrastrukturen, die  auch Dateninfrastrukturen wie die Open-Access-Plattform Open Research Europe und die European Open Science Cloud umfassen.

Ein ambitionierter Plan für die Neuausrichtung des Europäischen Forschungsraums

Zur Umsetzung dieser Agenda werden insgesamt 14 Maßnahmen vorgeschlagen. Neben den bereits genannten Maßnahmen soll unter anderem ein "Pakt für Forschung und Innovation" strategische Prioritäten auf der Basis gemeinsamer Werte und Standards festlegen. Auch das "ERA Forum for Transition" ist der Verwirklichung der vier neuen Prioritäten verpflichtet. Das Forum soll zu einer Plattform ausgestaltet werden, die auch der Abstimmung mit anderen Politikbereichen dient und damit ehrgeizige gemeinsame Maßnahmen in zentralen strategischen Bereichen ermöglicht.

Zu den Maßnahmen zählen darüber hinaus die Gleichstellung in Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu fördern und europaweite Kampagnen zu partizipatorischer Bürgerwissenschaft durchzuführen.

Mehr Informationen zum Europäischen Forschungsraum erhalten Sie auf der Webseite des EU-Büros des BMBF.