
Der Projektstart und die Dauer des Projektes werden in der Finanzhilfevereinbarung unter Artikel 3 (Duration of Project) definiert.
Der Projektstart kann definiert werden als:
Ein fester Starttermin darf nur dann vor dem Inkrafttreten der Finanzhilfevereinbarung liegen, wenn die Zuwendungsempfänger die Notwendigkeit darlegen können, warum das Projekt spätestens zu diesem festen Termin starten muss.
Inkrafttreten der Finanzhilfevereinbarung
Die Finanzhilfevereinbarung tritt in Kraft, sobald sie vom Koordinator und Kommission unterschrieben ist. In der Regel wird die letzte Unterschrift von der Kommission geleistet.