
Die grundlegenden Vorraussetzungen der Teilnahme am 7. EU-Forschungsrahmenprogramm sind in den Beteiligungsregeln (Rules of Participation) von Rat und Parlament festgelegt worden. Diese Beteiligungsregeln sind als Verordnung in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Als bindendes Regelwerk bestimmen sie den Inhalt aller auf ihnen zugrunde liegenden Dokumente. Dazu gehören die Musterfinanzhilfevereinbarung (Grant Agreement), also die vertragliche Grundlage, welche von der Europäischen Kommission mit dem Konsortium für die Projekte abgeschlossen wird, sowie die einzelnen, das Regelwerk erläuternden Leitfäden, wie z. B. der Leitfaden für finanzielle Regelungen (Guide to Financial Issues).
Bei der Beteiligung müssen die Teilnahmeberechtigten Staaten bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen.